Die Aufbereitung von Medizinprodukten

Wenn medizinische Produkte nicht oder nur unzulänglich aufbereitet werden, können Verunreinigungen Krankheiten verursachen. Um Krankheiten zu verhüten gilt es dementsprechend, medizinische Produkte vor dem Einsatz entsprechend aufzubereiten. Die Anforderungen an eine sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten sind klar vom Gesetzgeber definiert: § 3 Absatz 14 des Medizinproduktegesetzes definiert die Aufbereitung von keimarm bzw. steril zum Einsatz kommenden Medizinprodukten und sieht eine entsprechende Reinigung, Desinfektion und Sterilisation vor. Bei Praxisbegehungen durch staatliche Aufsichtsbehörden müssen Sie als Arzt mit eigener Arztpraxis unter Beweis stellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben ebenso wie die Anforderungen an die Aufbereitung gemäß der neuen RKI-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ realisieren.

Akuter Handlungsbedarf: die Medizinprodukteaufbereitung in der Realität:

Die Medizinprodukteaufbereitung rückt immer weiter in den Fokus der Behörden. Dementsprechend werden gegenwärtig Praxisbegehungen realisiert. Das Gewerbeaufsichtsamt, das Regierungspräsidium ebenso wie weitere Behörden beurteilen größtenteils unangekündigt medizinische Einrichtungen. Die Resultate sind beunruhigend: Etwa 80 bis 90 % der überprüften Praxen erfüllten die Dokumentationspflicht bei der Aufbereitung von Medizinprodukten nicht oder wenigstens nicht in ausreichender Form. Entsprechend wichtig ist es, Lücken in der Dokumentation bei den Arbeitsanweisungen zur Medizinprodukteaufbereitung zu schließen, um sich so für behördliche Überprüfungen vorzubereiten.

Alle Medizinprodukte müssen die folgenden Maßnahmen der Aufbereitung durchlaufen:

1. Vorbehandlung und Vorreinigung, bei Bedarf Demontage
2. Reinigung sowie Desinfektion, Spülung plus Trocknung
3. Überprüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit
4. Instandhaltung ebenso wie Instandsetzung
5. Überprüfung der Funktionen
6. GegebenenfallsKennzeichnung, Verpackung und Sterilisation]
7. Freigabe zur Anwendung, zusätzlich schriftliche Aufzeichnung

Medizinprodukteaufbereitung leicht gemacht

Wer sich vor Geldstrafen, Folgebegehungen und Verfügungen, welche die Medizinprodukteaufbereitungin der Praxis beschränken oder unterbinden, sichern möchte, muss seine Hausaufgaben gründlich machen. Dabei helfen Anbieter, die das große Thema der Medizinprodukteaufbereitung mit ihren umfangreichen Formularprodukten sicher und bequem beheben. Beispielsweise gibt es fertige Formularboxen, aus welchen man die für den eigenen Anspruch geeigneten Unterlagee übernehmen oder mit wenig Aufwand individuell einrichten kann. Vorlagenn stellen rechtssichere und praxistaugliche Dokumentationen zur Verfügung., simple Schritt-für-Schritt-Anleitungen liefern Hintergrundwissen